|
Allgemeine Geschäftsbedingungen von CNC-Industrieservice GmbH
1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, selbst wenn es
im Einzelfall eines ausdrücklichen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt. Unsere
Bedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers. Falls die
Auftragsbestätigung Abweichungen zum Auftrag des Kunden aufweist und diese
Abweichungen nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die
Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich. Die Lieferung gilt als vertragsgemäß, wenn der
Käufer nicht binnen eines Monats vom Zugang der Lieferung schriftlich rügt, dass die
Lieferung nicht der Bestellung oder der Auftragsbestätigung entsprochen habe.
2. Angebote haben 4 Wochen Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend.
Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des
Verkäufers bindend.
3. Die in unseren Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über die
Beschaffenheit der Ware, insbesondere über Abmessungen, Gewichte, Typenbezeichnungen,
Baujahr, technische Daten, gelten nur annähernd und sind unverbindliche Rahmenangaben,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wird von uns für die
Leistung eine Zusicherung gegeben, so gilt diese noch als erfüllt, wenn sie um nicht mehr als
±5% abweicht. Wenn bei der Lieferung von Gebrauchtmaschinen dem Besteller Zeichnungen,
Pläne oder Anleitungen übergeben werden, geschieht dies nur servicehalber und ohne jegliche
Verbindlichkeit für den Lieferer. Für solche Unterlagen übernimmt der Lieferer keine Gewähr
oder sonstige Haftung. Unsere Angaben über Gewichte und Maße zum Zweck der Erstellung
von Maschinen und Fundamenten sind unverbindlich. Es ist allein Sache des Bestellers, die
Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
4. Lieferantenschutz bei Gebrauchtmaschinen: Unsere Angaben über Maschinenstandorte und
Verkaufsinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere
schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern wir dem Besteller
oder einem Interessenten ein Objekt zum Kauf nachweisen, verpflichtet er sich, Preis- und
Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf stehenden Objekte ohne
unsere besondere schriftliche Zustimmung selbst weder direkt noch indirekt oder durch Dritte,
sondern ausschließlich durch uns zu führen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden
Bestimmungen steht uns ein Schadensersatzanspruch zu.
5. Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig, Abschlagszahlungen können
verlangt werden. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt oder
unverschuldetes Unvermögen bei uns oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen, berechtigen
uns, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
6. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste
Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf
Kosten und Gefahr des Käufers, Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen
Lasten. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten
und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleich.
7. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu bestellen:
- Hilfsmannschaften, wenn nötig, wie Handlanger, Kranführer und sonstige Facharbeiter mit
dem von diesen benötigten Werkzeug
- alle Bau-, Stemm-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der
dazu benötigten Baustoffe
- die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie z. B.
Vergussmörtel, Schmiermittel und Hebezeuge
- Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur
Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung
- bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien,
Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das
Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen
angemessener sanitärer Anlagen. Im übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des
Auftragnehmers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die
er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
Vor Beginn der Montage müssen die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile
sich an Ort und Stelle befinden und alle sonstigen Arbeiten so weit fortgeschritten sein, dass
die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung
durchgeführt werden kann. Insbesondere müssen die Anfuhrwege und der Montageplatz in
Flurhöhe geräumt, das Dach gedeckt und Türen und Fenster eingesetzt sein. Sämtliche
gespeicherten Daten sind vom Kunden so zu sichern, dass sie im Fall der Löschung mit
vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden können. Verzögert sich die Montage oder
Inbetriebnahme durch Umstände, insbesondere auf der Baustelle ohne Verschulden des
Lieferers (Gläubigerverzug), so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für
Wartezeit und weiter erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen.
8. Wir leisten Gewähr binnen denjenigen Fristen und in solchem Umfang, als unsere
Zulieferanten gewährleisten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden nur in dem Zustand, in welchem Sie sich
befinden, und mit dem vorhandenem Zubehör verkauft. Dabei obliegen dem Lieferer
grundsätzlich keine Nebenpflichten (z.B. Beratungspflichten). Bei Gebrauchtmaschinen
übernimmt der Verkäufer keine Gewähr dafür, dass die verkaufte Ware den in- oder
ausländischen Unfallverhütungsvorschriften oder anderen Sicherheitsnormen entspricht. Der
Käufer hält hier den Verkäufer von einer eventuellen Haftung aufgrund des
Gerätesicherheitsgesetzes frei.
Macht der Käufer den Anspruch auf Minderung geltend und wird dieses Recht von uns
bestritten, so ist er verpflichtet, den Betrag, um den er den Kaufpreis herabsetzen will, auf
Notaranderkonto oder bei Gericht zu hinterlegen, bis über den Streit rechtskräftig entschieden
ist oder wir die Auszahlung an den Käufer bewilligt haben. Kommt der Käufer dieser
Verpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach unserem Hinweis auf diese Klausel nach
oder gibt er uns zur Beseitigung von Mängeln nicht unentgeltlich die erforderliche Zeit und
Gelegenheit, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Unsere
Gewährleistungspflichten ruhen, solange der Käufer mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an Maschinen
oder Anlagen kann nicht garantiert werden, dass jedes mögliche Problem behoben werden
kann, z.B. aus Mangel an Ersatzteilen oder Spezialkenntnissen. Ein solcher Fall entbindet den
Besteller nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Reklamationen berechtigen nicht zur
Zurückhaltung des Rechnungsbetrages. Hat der Käufer oder ein Dritter eigenmächtige
Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, kann der Käufer nur von uns den Ersatz der hierfür
notwendigen Kosten verlangen, wenn dieses wegen Gefährdung der Betriebssicherheit oder
zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden geschah. Die Haftung und Gewährleistung des
Verkäufers ist insoweit ausgeschlossen, als diese Arbeiten zu weiteren Schäden geführt
haben.
9. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, entgangenem Gewinn, Mangelfolgeschäden und
mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
weitestgehend ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
der Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Weiterhin beschränkt sich unsere Haftung auf
dasjenige, was unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist die Haftung auf
unsere Versicherungssumme begrenzt. Schadenersatzforderungen gegen uns verjähren in 12
Monaten.
10. Die Preise verstehen sich in Euro. Bei abweichenden Vereinbarungen haben Zahlungen
mit der Maßgabe zu erfolgen, dass bei Kursänderungen das ursprüngliche Wertverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistung erhalten bleibt.
Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen,
sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preis zu berechnen.
Zurückhaltung bei Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Skonti bedürfen der Vereinbarung und werden nicht gewährt, wenn sich der
Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Bei Zahlungsverzug
sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 1%
für jeden angefangenen Monat zu entrichten.
11. Waren werden unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen
erheblichen Vertragsverstößen des Käufers ist der Verkäufer sowohl berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen, als auch vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt,
in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des
Käufers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf
zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten
bestmöglich zu verwerten.
12. Schäden, die uns dadurch entstehen, dass der Besteller die Umsatzsteuervorschriften nicht
einhält, hat der Besteller zu ersetzen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Münster. Wir sind auch berechtigt,
unsere Ansprüche bei anderen Gerichten geltend zu machen. Vertragssprache ist deutsch. Es
gilt nur deutsches Recht; das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die
übrigen unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck entsprechen oder am nächsten kommen.
Die dem Besteller zustehenden gesetzlichen Rechte werden durch diese AGB nicht
aufgehoben oder eingeschränkt.
Münster, 02.01.2002
|